Rechtliches zu Seminaren, Kursen und Trainingsveranstaltungen
Mit der Anmeldung zu Seminaren und Trainingsveranstaltungen werden durch den Teilnehmer folgende Bedingungen anerkannt:
Vorstrafen / Gewaltdelikte
Der Teilnehmer versichert, dass in seinem polizeilichen Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor zum Seminarbeginn die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen. Eine unbegründete Ablehnung führt zum Ausschluss vom Seminar.
Teilnahme an Sonderseminaren für bestimmte Berufsgruppen
Die Teilnahme an Seminaren für bestimmte Berufsgruppen ist nur mit einem entsprechenden Tätigkeitsnachweis möglich. Der Tätigkeitsnachweis wird spätestens zum Seminarbeginn vorgelegt. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Jegliche Schadensansprüche aus der Nichtzulassung zum Seminar sind ausgeschlossen.
Anmeldung / Seminar-, Kursentgelt
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich, wenn das Seminarentgelt entrichtet ist und der Teilnehmer die Anmeldedaten übermittelt hat. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Anmeldedaten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Speicherung dient lediglich der Organisation von Kurs- und Trainingsveranstaltungen.
Rücktritt / Kündigung
Ein Rücktritt vom Seminar muss schriftlich per Email bis spätestens 7 Tage vor dem Seminar erfolgen. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 30% des Seminarentgeltes fällig. Die restlichen 70% des Seminarentgeltes werden erstattet. Erfolgt der Rücktritt später, stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung, da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde. Bei Nichterscheinen, behält sich der Veranstalter vor die Seminargebühr in voller Höhe zu berechnen.
Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus unverschuldeten Gründen, insbesondere bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen, Seminare abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Trainers/Ausbilders u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Bei Absage von Veranstaltungen wird das bereits entrichtete Entgelt zurückerstattet.
10er-Karte
DARE2RESIST erhebt die Trainingsgebühr in Form von 10er-Karten. DARE2RESIST schließt keine Monatsverträge ab. Die Trainingsgebühr zahlen Sie nur, wenn Sie auch trainieren. Die 10er-Karte hat eine sechs monatige Gültigkeit, beginnend in dem Folgemonat nach dem Erwerb. Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist, verliert die Karte ihren Wert. Nicht eingelöste Trainingseinheiten werden nicht erstattet.
Sicherheit
Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die angemessene Vorsicht walten zu lassen und die Techniken nur in einer Geschwindigkeit auszuführen, die er jederzeit kontrollieren kann. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Trainer/Ausbilder stets und augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluss des Teilnehmers aus der Trainingsgruppe zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig.
Mindestalter
Der Mindestalter für die Teilnahme an den Trainingsveranstaltungen für Erwachsen beträgt 18 Jahre. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Veranstalters.
Ausstattung
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Indoor- bzw. Outdoor-Training
Das Training kann in einem Gebäude oder im Freien stattfinden. Die Teilnehmer werden hierüber spätestens am Tage vor dem Training informiert.
Gesundheit
Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei ärztliche Bedenken gegen die Teilnahme an den Veranstaltungen von DARE2RESIST vorliegen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht.
Schutzausrüstung
Das Mitglied hat im regulären Training einen Tiefschutz sowie einen Mundschutz zu tragen. Mit wachsendem Trainingsfortschritt empfiehlt es sich, das Schutzequipment entsprechend zu erweitern. Die Unterrichtskräfte sind berechtigt, den Teilnehmer beim Nichtvorliegen bestimmter Schutzvorrichtungen von einzelnen Übungen des Krav Maga Trainings auszuschließen. Insbesondere die Teilnahme am Sparring-Training ist nur mit einem Kopfschutz möglich, welcher über einen Sichtschutz verfügt sowie mit Free-Fight-Handschuhen.
Mitgliedschaft
Durch die Teilnahme am Seminar entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training.
Bekleidung
Es ist keine besondere Trainingskleidung vorgeschrieben. Als pragmatisches System favorisiert Krav Maga das Training in möglichst alltagsmäßiger Kleidung. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (Tiefschutz, Zahnschutz, Schienbeinschutz) wird empfohlen. Beim Indoor-Training zu tragenden Schuhe müssen saubere und nicht färbenden Sohlen haben.
Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen
DARE2RESIST und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für Fahrlässigkeit von DARE2RESIST bzw. den Unterrichtskräften für sämtliche Verletzungen ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von DARE2RESIST, verursacht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- und Eigenschäden. DARE2RESIST haftet nicht mit Privatvermögen. Eine entsprechende Versicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Alle Rechte liegen beim Veranstalter. Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender rechtlich verantwortlich. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (in Deutschland vor allem §32 StGB – Notwehr). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
Bild- und Tonmaterial
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Trainer/Ausbilder gestattet, während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Personen, die nicht gefilmt werden möchten, müssen dies ausdrücklich vor dem Seminar/Training mitteilen. Dem Teilnehmer sind während des Seminars keine Fotos bzw. Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.
Urheberrecht Bild- und Tonmaterial
Das Bild- und Tonmaterial auf der Internetseite von DARE2RESIST ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, vom Inhaber, bzw. von ihm autorisierten Personal aufgenommen worden und ist daher urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangaben wird nicht akzeptiert. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich DARE2RESIST juristische Schritte vor. Der Betroffen trägt die anfallenden Kosten.
Schriftform
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Mit der Unterzeichnung des Vertragsvordrucks erkennt der Teilnehmer den Vertragsinhalt an und erklärt sein Einverständnis mit allen in der Kursbeschreibung aufgeführten Punkten.